Es gibt verschiedene Gründe, warum Menschen ihre Heimatländer verlassen und in anderen Ländern versuchen, eine neue Heimat zu finden

 

politischer Flüchtling

Menschen, die aus politischen oder religiösen Gründen um Asyl bitten, denen soll es nach eingehender Prüfung gewährleistet werden. Eingehende Prüfung bedeutet. dass deutlich erkennbar sein muss, dass aufgrund ihrer politischen oder religiösen Ansicht Gefahr und Sorge um das Leben dieses Flüchtlings besteht. Es ist kein politischer Aufnahmegrund, wenn nur der materielle Besitz des Antragsstellers vereinnahmt wird oder wenn nur seine Lebensqualität eingeschränkt wird. Der einzige Aufnahmegrund ist, dass dieser Flüchtling um sein Leben fürchten muss. Sollte dieser Antrag genehmigt werden, hat der/ die Aufgenommene sich zu verpflichten, keinerlei gewaltvolle Aktionen von Deutschland aus zu führen. Bei Zuwiderhandlungen wird der Asylsuchende wieder ausgewiesen. Er erhält existenzielle Grundsicherung und eine Arbeitserlaubnis sowie angemessenen Wohnraum. Im Ausgleich dazu verpflichtet er/sie sich die deutsche Sprache gründlich zu erlernen und den Nachweis zu erbringen.

 

Wirtschaftsflüchtling

In der heutigen Zeit ist das Wort „Wirtschaftsflüchtling“ nicht mehr aktuell. In Zeiten einer Weltwirtschaftskrise und der Globalisierung sind alle Menschen, welche nicht zur Hochfinanz gehören, wirtschaftlich in Schwierigkeiten. Daher erkennen wir ein Asylersuchen als Wirtschaftsflüchtling nicht an.
Wirtschaftliche Probleme werden nicht durch Flucht gelöst, sondern durch das gemeinsame Angehen der dortigen Probleme.
Die Möglichkeit in Deutschland einzuwandern ist dennoch gegeben.

verschiedene Voraussetzungen sind

 

Bereits in Deutschland lebende Ausländer werden nicht abgeschoben. Menschen die sich illegal in Deutschland bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (wird noch angegeben) aufhalten, erhalten die Möglichkeit eingebürgert zu werden. Nach diesem Zeitpunkt gelten die neuen Bestimmungen. Auch diese Menschen haben als Gegenleistung der Einbürgerung Deutschkenntnisse vorzuweisen, bzw. sich umgehend anzueignen.Sie werden eingebürgert mit allen Rechten und Pflichten in diesem Land und bei Zuwiderhandlungen auch wie alle in Deutschland lebenden Menschen behandelt. Sie legen den Ausländerstatus im Moment der Einbürgerung ab und erhalten keinerlei extra Vergünstigungen.

 

ausländische Arbeitnehmer

Wenn es aufgrund mangelnder deutscher Fachkräfte zu der Notwendigkeit kommt, einen Spezialisten aus dem Ausland zu verpflichten, gelten folgenden Bedingungen

Religiöse Lebensweisen

Wir, die PGP, tolerieren, respektieren und akzeptieren alle Glaubensrichtungen. Wir wissen das es keine religiösen Unterschiede gibt, sondern nur das Verständnis, was Religion beinhaltet ist unterschiedlich und das beruht auf Irrtümer, Aberglauben und einer systematischen Manipulation durch die herrschenden Klassen.
Religion war und ist immer wieder ein gern in Anspruch genommes Mittel um die Masse gefügig zu machen bzw. einen "Schuldigen" für das vorherrschende Problem zu finden.


Religion heißt zu deutsch - aus dem lat. kommend: Rückanbindung (der Kundalini an die Hypophyse bzw. Zwirbeldrüse; weil diese in etwa dem 7 bis 12 Lebensjahr meist zur Absenkung kommt und das Kind auf diese Weise die Trennung von Gott erfährt). Im weitestgehenden Sinne geht es um Gottverbundenheit, deshalb ist ja jeder Mensch auf Erden. Insoweit greift jedes Missverständnis in Bezug auf "(eher private) Formen der Religion " - dem bisherigen jeweilig trennenden offiziellen Religionverständnis - in die Freiheit eines jeden Menschen ein bzw. engt sein Leben ein.
In diesem Sinne werden Religionsunterschiede, wie sie heute bestehen, in ihrer Ganzheitlichkeit gesehen und als solche von uns anerkannt und ist




unter folgenden Aspekten möglich

Die Anforderungen an eine Lehrfachkraft dürfen nicht von Religion, Rasse, Herkunft oder Geschlecht abhängig gemacht werden, sondern einzig und allein von den Fähigkeiten. Dasselbe gilt in allen anderen Berufen.

Niemand darf wegen seiner Religion diskriminiert werden.

Jede Form der Religion ist erlaubt, es sei denn, sie grenzt Menschen unfreiwillig in ihrem Leben ein. Religiöse Gebäude dürfen überall errichtet werden, sofern die geltenden Ordnungen eingehalten werden und transparent sind. Ebenfalls ist die Zustimmung der Anwohner für diese Einrichtungen erforderlich. Dies gilt für ALLE religiösen Gebäude.