Wir fördern und fordern das lebenslange Recht auf Bildung, unabhängig von Alter und sozialer Herkunft. Die Bildung ist für alle Mitglieder der Gesellschaft zugänglich und von der Gemeinschaft kostenlos bereitzustellen. Das Ziel einer ganzheitlichen Pädagogik ist es, das Entwicklungspotential eines Menschen zu erkennen und zu verwirklichen. Ein hohes Niveau an Allgemeinwissen, spezifisches Lernwissen (Hochbegabten- und Lernbehindertenförderung) und soziale Kompetenzen sind Ziele unserer Bildungsmodelle. Es ist unser Ziel nicht nur eine theoretische Ausbildung zu gewährleisten, sondern eine allumfassende Bildung, die Körper, Geist und Seele verbindet, zu erreichen. Die Art des Lernens durch Selbstentfaltung geschieht mit Freude und fördert die eigene Leistungsbereitschaft, Kreativität und Verantwortung für das Ganze. Diesen Geist werden wir in alle Lehr- und Schulkonzepte einbringen.

 

Die Klassenstärke sollte eine individuelle Betreuung des Kindes durch die Lehrkräfte gewährleisten. Die maximale Gruppenstärke beträgt 20 Kinder. Auf die individuellen Bedürfnisse, entwicklungsbedingte und gesellschaftliche Ausprägungen der Schüler sollte Rücksicht genommen werden. Aus ethischen, moralischen, kulturellen oder auch religiösen Gründen ist es möglich, dass bei Bedarf der Sport und Schwimmunterricht geschlechterspezifisch getrennt werden kann. Die Entscheidung dafür tragen die Eltern und Schulen gemeinsam.

 

Auch an Hochschulen werden optimale Rahmenbedingungen geschaffen, sodass jeder Mensch bestmögliche Entwicklungschancen hat. Bei der Zulassung zum Studium wird der Wissenstand, aber auch die Befähigung berücksichtigt. Sinn und Zweck der Hochschulbildung soll die sinnvolle Umsetzung des erworbenen Studienwissens sein. Die Finanzierung der Hochschulen bleibt in öffentlicher Hand. Der Einfluss der Wirtschaft wird begrenzt.

 

Die beruflichen Schulen werden in dieser Form nicht mehr betrieben. Es ist die Aufgabe der freien Wirtschaft Facharbeiter und Fachkräfte entsprechend ihren Anforderungen auszubilden. Durch die ständig fortschreitenden Entwicklungsprozesse, wissen nur die Betriebe selbst, welches Fachwissen und Kompetenz ein Mitarbeiter zur Erfüllung seiner Aufgaben mitbringen muss. Arbeitgeber, Arbeitgeberverbände, Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammern/Innung werden in Abstimmung den Berufsbildungsablauf, die Ausbildungsinhalte, Art, Form und die Örtlichkeit der schulischen Ausbildung selbsttätig festlegen.

 

Um eine Entscheidung über die Wahl des Berufes zu erleichtern, werden wir Programme für eine „Berufsfindungsphase“ einführen. Die Ausübung des Berufs sollte wieder Sinne von Berufung stehen. Hier stehen insbesondere Eignungs- und Persönlichkeitstests, Beratungsangebote und Praktika, idealer Weise in Verbindung der freien Wirtschaft, zur Verfügung.

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