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Erziehung und Bildung sind ein gesellschaftlicher Auftrag. Diese wird auf die Basis von Freiheit, Liebe und Verantwortung gestellt. Eine Familie ist eine Gemeinschaft, die mindestens aus 2 Personen besteht. Alle Formen des Zusammenlebens sind gleichberechtigt und gleichwertig. Erziehungsberechtigt ist jeder/jede volljährige Person, bei der sich das Kind dauerhaft aufhält . unabhängig von Verwandtschaftsgrad, Geschlecht, Rasse, Religion, oder seinem gesellschaftlichen Stand. Voraussetzung für die Erziehung ist einzig und allein die Fähigkeit, Möglichkeit und seinem
Willen für das optimale Kindeswohl zu sorgen.Alle Mitglieder der Gesellschaft fühlen sich mitverantwortlich den Eltern bei der Erziehung
der Kinder zu helfen, ohne jedoch den Eltern die Verantwortung abzunehmen. Kinder sind unsere Zukunft und von daher sind wir in der Pflicht und in der Verantwortung, die bestmöglichsten Grundlagen und Voraussetzungen für ihre Entwicklung zu gewährleisten. Eine allumfassende ganzheitliche Familienpolitik ist dafür eine Grundvoraussetzung. Eine intakte Familie kann sich nur in einer intakten Gesellschaft entwickeln, von daher sind wir bestrebt dieses optimal zu gewährleisten.

 

Eine intakte Familie kann sich nur innerhalb einer intakten Gesellschaft entwickeln.
Weil in einer Gesellschaft, in welcher der Kampf um das Überleben, also der Kampf um das Geld, vordergründig ist, die Kinder zumeist das Nachsehen haben und die Alten meistens in Heime abgeschoben werden, einfach weil sie zu teuer in der Pflege sind und vor allem zu zeitaufwendig, sich keine intakte Familie entwickeln kann.
Das kann sie nur wenn der Überlebenskampf aufhört, z.B. EGS, und die Gesundheitsreform so entwickelt ist das es auch möglich ist sich Zeit für die Alten zu nehmen.
Es ist eigentlich ein Zusammenspiel von beiden, eine menschliche Gesellschaft, für Menschen gemacht, ist in der Lage intakte Familien hervor zu bringen und diese wiederum ergeben eine intakte Gesellschaft

 

Das Zusammenwirken, die Ergänzung von „Jung und Alt“ besitzt in einer intakten Gesellschaft einen hohen Stellenwert. Wir werden die jungen Menschen, die „mittlere Generation“ und die ältere Generation gleichermaßen fördern und fordern und Vorraussetzungen für ein generationsübergreifendes Zusammenleben in den Familien schaffen. Jeder hat seine Wertigkeit und bringt sich im Rahmen seiner Fähigkeiten und seinem Willen ein. Die heranwachsende und die Elterngeneration erhalten wieder Zukunftsperspektiven und die Älteren gewinnen wieder an Bedeutung innerhalb der Gesellschaft und der Familie.

 

Jeder Mensch ist in unserer Gesellschaft vom ersten bis zum letzten Tag ein vollwertig anerkanntes Mitglied unserer Gesellschaft. Niemand wird auf Grund einer Behinderung oder seines Alters ausgegrenzt. Eine Gesellschaft kann es sich nicht leisten, auf die Erfahrungen und das Wissen seiner älteren Mitbürger zu verzichten. Es ist unser Bestreben generationsübergreifend zu leben, das heißt, wir fördern und unterstützen die Bildung von intakten Großfamilien (=Mehrgenerationenhaushalt). Wir bieten Möglichkeiten zur Nutzung von familieninternen und externen Hausbetreuungsmodellen für ältere Menschen, die u.a. auch unterstützend auf die geistige und körperliche Fitness wirken, sowie zur Selbstmotivation inspirieren. Wir gewähren ein Altern und Sterben in Würde - auch in Pflegeheimen (Gesundheitskonzept).

 

Die Vorraussetzung für die Zuständigkeit einer umfassenden Persönlichkeitsförderung der Kinder (Erziehungsberechtigung) ist einzig und allein die Fähigkeit, Möglichkeit und der Wille für das optimale Wohl des Kindes zu sorgen - unabhängig von Geschlecht, Rasse, Religion oder gesellschaftlichen Status des/der Erziehungsberechtigten. In Bezug auf die Kindesentwicklung stehen wir in der sozialen Verantwortung. Angepasst an die individuelle Lebensgestaltung der Bezugsperson/en (Erziehungsberechtigten) des Kindes werden wir für ausreichende, optimale Bedingungen für die Kinderbetreuung schaffen. Im Falle einer Trennung der Erziehungsberechtigten bleiben beide Erziehungsberechtigte in der vollen Verantwortung für das Kindeswohl mit allen Rechten und Pflichten. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass im Trennungsfall das Kind nicht als „Machtinstrument“ missbraucht wird. Die Gesellschaft ist in der Pflicht, durch mediale und soziale Betreuung, ein situationsangepasstes, ausgewogenes Umfeld für das/die betroffene/n Kind/er zu schaffen, um eine positive Entwicklung zu gewährleisten.

 

Dazu gehört eine ganzheitlich Familien- und Bildungspolitik. Beides ist untrennbar miteinander verbunden. Alt und Jung ergänzen sich, niemand wird ausgeschlossen. Die Familienpolitik ist generationsübergreifend und bezieht alle Altersgruppen mit ein. Die Gesellschaft steht in der sozialen Verantwortung, die Kinder zu fördern und die Alten zu fordern. Jeder bringt sich nach seinen Fähigkeiten ein. Das Gebrauchtsein der Alten ist
genauso wichtig, wie die Förderung der Kinder und deren Ausbildung. Das
generationsübergreifende Zusammenleben wird gefördert und entsprechende Voraussetzungen geschaffen. Möglichkeiten und Fähigkeiten einer Erziehungsberechtigung werden individuell bemessen. Da es sich um Kinder handelt welche sich in der Obhut unserer Gesellschaft befinden, haben wir die Pflicht optimal für sie zu sorgen, damit sie sich in ihrer Individualität entwickeln können.
Wollen ist nicht gleichbedeutend es auch zutun, oftmals ist der Wille da, aber die Tat fehlt. Hier sind wir, die Gesellschaft und die Familie in der PFLICHT dafür zu sorgen dass dieses möglich ist.

 

Detaillierte Programme zur Umsetzung unseres politischen Gedankens sind in Ausarbeitung. Zur Mitarbeit sind engagierte und interessierte Bürger/innen stets herzlich willkommen.

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