Unser Ziel
In unserer heutigen Gesellschaft werden alte Glaubensätze vom ersten Tag an bedingungslos übernommen und auf unsere Kinder übertragen. Diese beinhalten unter anderem Sätze wie z. B. Lerne fleißig, damit du mal was wirst, sei brav, widersprich nicht immer, tu was man dir sagt.
Kinder sind vom ersten Tag ihrer Geburt an vollkommene Menschen. Sie werden in der heutigen Gesellschaft systematisch überschrieben, anpassungsfähig und wirtschaftstauglich gemacht. Überreizt durch die Medien (Unterhaltungselektronik) sind sie vielfach nicht mehr in der Lage, eigene Verhaltensmuster zu entwickeln und sich frei zu entfalten. Das Ziel unserer Gesellschaft ist die Entwicklung und Förderung des Kindes, in seiner Individualität, Kreativität und geistigen Freiheit. Das es zu einem selbstbewussten, verantwortungsvollen Teil der Gesellschaft wird. Kinder brauchen einen Rahmen, in dem sie sich ihrem Alter gemäß frei entfalten können. Dieser Rahmen wird entsprechend der Entwicklung des Kindes erweitert und angepasst. Dieser Rahmen ist flexibel und bietet den Kindern alle Möglichkeiten die sie brauchen um sich entwickeln zu können. Innerhalb dieses Rahmens lernen die Kinder ihre Pflichten und Rechte wahrzunehmen und sich mit den Konsequenzen ihres Handels auseinander zusetzen. Desweiteren haben sie immer Ansprechpartner, die begleitend zur Seite stehen. In der von uns angestrebten Gesellschaft, ist die Förderung des Kindes ein wichtiger Bestandteil unserer Gemeinschaft. Das Kind kann lernen das die Gesellschaft nur auf ein gegenseitiges Geben und Nehmen basieren kann. Die Begleitung durch Erwachsene findet immer im Hintergrund statt, es fördert die Selbständigkeit der Kinder und dient dem sanften, aber konsequentem Führen. Ein erwachsener Begleiter hat die Aufgabe vor Gefahren zu beschützen und richtungsweisend zu agieren und notfalls helfend einzugreifen. In den angegebenen Betreuungsstätten wird die Individualität und Selbstentfaltung der Kinder gefördert, auch um sie gleichzeitig an das Gemeinschaftsleben heran zu führen. Dazu gehört, offene Kommunikation, gewaltfreies Agieren, Konfliktlösung, Selbstverantwortung und Gruppenarbeit. Es wird keiner pädagogischen Ausrichtung der Vorzug gegeben, alle sind gleichwertig und werden individuell dem Kinde vermittelt.
Die Kinderbetreuung ist vom ersten Tag seiner Geburt gewährleistet. Die optimale Betreuung findet durch die Familie statt, in Ausnahmefällen wo dieses nicht möglich ist oder durch die Wahl der Erziehungsberechtigten gewünscht wird, greift die Betreuung durch die Gesellschaft.
Dies geschieht in Form von
- Kinderkrippen (12 Wochen -3 Jahre)
- Kindertagesstätte (3- bis zum Schuleintritt)
- Kinderhort (Grundschule)
- Tagesbetreuung / Großtagespflegestelle
- Ganztagsschule
- Kinderheim und Pflegebetreuung
- Versorgung von behinderten Kindern und Jugendlichen
Kinderkrippen
Eine Kinderkrippe ist eine Ganztagesbetreuung (in Ausnahmefällen auch in der Nacht), in welcher eine optimale Kleinkinderbetreuung in kleinen Gruppen (max. 10 Kinder)durch qualifiziertes Fachpersonal gewährleistet wird. Die Finanzierung wird durch die Gesellschaft sichergestellt. Hierbei wird es ein vielfältiges Angebot der unterschiedlichen pädagogischen Richtungen geben. Diese Kinderkrippen sind Betreuungsmöglichkeiten, die selbstverständlich nicht in erster Linie angeboten werden sollten, aber wir sollten auch diese Möglichkeit in Betracht ziehen. Gerade bei Alleinerziehenden, Selbstständigen, Freiberuflern, Studenten, Schülern, Minderjährige Mütter und auch in Krankheitsfällen. Wir denken schon, dass es auch diese Möglichkeiten geben sollte. Es geht vorrangig bei diesen Einrichtungen um eine Hilfestellung und Entlastung der Erziehenden und die Möglichkeit für das Kind, sich schon frühzeitig im Austausch und Kontakt mit anderen Kindern zu üben. Denn nur in diesem kann es sich individuell entfalten. Kinder brauchen Kinder in ihrem Umfeld und nicht das ständige Zusammensein mit Erwachsenen.
Kindertagesstätte
Eine Kindertagesstätte ist ebenfalls eine Ganztagesbetreuung (in Ausnahmefällen auch in der Nacht), in welcher eine optimale pädagogische Kinderbetreuung, ebenfalls in kleinen Gruppen (max. 15 Kinder) und durch geschultes Fachpersonal sichergestellt ist. Während dieser Betreuung wird das Kind gezielt in seiner Kreativität, sozialen Kompetenz und in der
Entwicklung seiner eigenen Individualität gefördert. Dazu gehört auch die Vorbereitung auf die Schule. Eine sanfte Heranführung an die Schule beginnt in dem Moment, wo eine entsprechende Aufnahmefähigkeit beim Kind deutlich zu erkennen ist. Der Wechsel in die Schule wird erst dann stattfinden, wenn beim Kind die nötigen Voraussetzungen gegeben sind. Die Entscheidung für den Wechsel in die Schule, findet in einer Konferenz statt, bei der die Erziehungsberechtigten, Pädagogen und eventuell auch Psychologen anwesend sind.
Kinderhort
Der Kinderhort ist, wie die vorangegangen Betreuungsmöglichkeiten, eine
Ganztagesbetreuung, in der die schulpflichtigen Kinder vor und nach dem Schulbesuch optimal in kleinen Gruppen betreut werden. Die Kinderhorte sind an die Schule gebunden
Tagesbetreuung und Großtagespflegestelle
Die Tagesbetreuung und Großtagespflegestelle (TB und Gtps) dient der optimalen, vorrangigen Tagesbetreuung für Kinder im Alter von 0 bis zum Eintritt in die Vorschule. Die
Gruppengröße beträgt bei beiden Betreuungsangeboten max. 3 Kinder je Betreuer, jedoch
sollte die Gruppengröße der Gtps nicht mehr als 15 Kinder betragen
Ganztagsschule
Eine Ganztagesschule ist eine Bildungsstätte, in den schulpflichtigen Kindern, eine Betreuung und Bildung ganztägig erhalten. Sie beinhaltet den Frühhort, die Schule und den Späthort. Eine Nachtbetreuung ist dort nicht möglich. Diese Schulen bieten zusätzlich Fördermöglichkeiten, Freizeitaktivitäten und Erholung an.
Kinderheim und Pflegebetreuung
Ist die Erziehung und Förderung im Sinne des Kindes im vertrauten Umfeld nicht mehr möglich, dann ist die Gesellschaft in der Pflicht, für die Unterbringung des Kindes im einen geeigneten Umfeld zu sorgen. Dies kann sowohl in einer Pflegebetreuung oder im Kinderheim erfolgen. Eine Heim- oder Pflegefamilienunterbringung findet immer dann statt, wenn alle möglichen Erziehungsberechtigten nicht mehr in der Lage sind aus geistigen, körperlichen oder psychischen Gründen optimal für das Wohl des Kindes zu sorgen. Diese Form der Betreuung ist die letzte Möglichkeit welche die Gesellschaft wahrnehmen kann und greift nur, wenn alle anderen Möglichkeiten überprüft wurden und nicht umsetzbar waren.
Ziel ist auch hier die optimale Entwicklung des Kindes
Wir unterscheiden zwischen einem zeitlich begrenzten Aufenthalt oder einer dauerhaften Unterbringung in einer Pflegefamilie. Ein zeitlich begrenzter Aufenthalt findet immer dann statt, wenn die Erziehungsberechtigten aus den verschiedensten Gründen zeitweilig nicht in der Lage sind, dass Kind zu begleiten und zu versorgen. Längerfristiger oder dauerhafter Aufenthalt ist dann gegeben, wenn keine der vorangegangenen unterstützenden Maßnahmen dem Kind angemessen helfen konnte. Diese Einrichtungen haben stets einen familiären Charakter mit dem Ziel, das Kind zu einem selbstständigen, verantwortungsbewussten Menschen werden zu lassen. Auch dort wird auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten des Kindes Rücksicht genommen.