PGP - Verantwortungsrecht (Strafrecht)

In einer Zeit, in der Menschen aller Kulturen, Rassen, Religionen und Hautfarben mehr und mehr miteinander in Kontakt kommen und zusammen leben, sind Toleranz, Respekt und Verständnis füreinander erste Bürgerpflicht eines Jeden. Deshalb wollen wir eine Gesellschaft aufbauen, in der Straftaten durch ein höheres Bewusstsein vermieden werden können. Durch verantwortungsvolles und gütiges Umgehen miteinander, können die derzeitigen Gesetze unseres STGB und BGB auf ein Minimum an Regeln reduziert werden und dennoch ethisches und moralisches Verhalten in unserer Gesellschaft gewährleisten. Dieser Bewusstseinszustand sollte bereits vom ersten Tage unseres Lebens i geprägt und gefördert werden. (siehe Familie,-Erziehung,- und )

Je früher der Mensch erkennt, dass er für sein Verhalten selbst die Konsequenzen tragen muss, desto stärker wird sein Verhalten von Eigenverantwortung geprägt.

Wie ist die heutige Situation

Das grundsätzliche Hauptziel des heutigen Rechtswesens ist das Herbeiführen von Gerechtigkeit, dabei wird möglichst der Rechtsfrieden aufrecht erhalten. Das Mittel, dieses zu erreichen ist die Rechtspflege, die dem Schutz und der Durchsetzung von Gesetzen, sowie der Abwehr und Ahndung von Unrecht dient. Dabei wird vorrangig die Folge der Handlung behandelt, aber nicht die Ursache. Was jedoch Unrecht genau ist, liegt derzeit in einem undurchschaubaren Dschungel von Gesetzen verborgen. Dadurch geht der eigentliche Sinn verloren, das Herbeiführen von Gerechtigkeit. Denn das ist der eigentliche Zweck der Rechtpflege, und nicht mit allen Mittel einen Status Quo wie den Rechtsfrieden aufrecht zu erhalten. Dadurch wird die Rechtpflege unübersichtlich und das soziale Miteinander kann nicht gefördert werden. Es gibt zu viele verworrene Reglementierungen, die dem natürlichen, einfachen Empfinden des Menschen für Gerechtigkeit im Wege stehen. Eine Wiedereingliederung von Straftätern in die Gesellschaft geschieht dabei nicht, sondern der Straftäter wird dabei von der Gesellschaft ausgestoßen. Zumindest verliert er durch seine Tat für einen gewissen Zeitraum die Zugehörigkeit zur Gesellschaft. Es ist aber wichtig zu verstehen dass es weder Opfer noch Täter gibt, wir alle sind Teil von Allem und stehen somit alle in der Verantwortung. Ein Straftäter wird zurzeit „nur“ bestraft und nach einer angemessenen Zeit wieder in die Gesellschaft entlassen und das ohne erkennbares Verständnis für seine Verantwortung.

Um aber eine Tat aufarbeiten zu können, ist das Erkennen der eigenen Verantwortung unumgänglich.

Aufgabe der Gesellschaft ist es dem Täter zu helfen seine Verantwortung gegenüber dem Opfer, der Gesellschaft und nicht zuletzt sich selbst gegenüber zu erkennen.

Ähnlich ist es mit dem Opfer einer Straftat. Im derzeitigen System ist es vielfach noch so, dass der Täter bestraft wird, das Opfer aber häufig sich selbst überlassen wird. Es nützt niemandem wenn ein Täter für viele Jahre in ein Gefängnis geht und ohne erkennbares Verständnis für seine Verantwortung entlassen wird, denn die Aufarbeitung einer Straftat setzt das Erkennen von Verantwortung voraus. Die Aufgabe der Gesellschaft muss sein, dem Täter dabei zu helfen seine Verantwortung dem Opfer, der Gesellschaft und nicht zuletzt sich selbst gegenüber zu erkennen. „Eine Kette ist immer nur so stark wie ihr schwächstes Glied“…..doch oftmals sind es gerade diese „schwächsten Glieder“ die einer Gemeinschaft auf ihre tief greifenden Probleme aufmerksam machen. Beide müssen aber ihre Verantwortung für diese Tat erkennen. Das internationale Menschenrecht besagt das jeder solange unschuldig ist, bis seine Schuld bewiesen wurde und doch geschieht immer öfter das der Angeklagt seine Unschuld beweisen muss, Somit sind die Angeklagten heutzutage vor dem Ermessensspielraum und der Willkür durch die Justiz abhängig.

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